Burgergemeinde
Die Burgergemeinde Diessbach bei Büren ist Besitzerin von ca. 85 ha (850’000 m²) Kulturland und rund 200 ha (2’000’000 m²) Wald.
Ihr obliegen:
- die Führung des Burgerrodels und Erstellen von Auszügen für das Zivilstandsamt
- die Aufnahme neuer Burger und Burgerinnen
- die Leistung von Burgergutsbeiträgen
- die Verwaltung des Vermögens
- die Verpachtung des Kulturlandes
- die Bewirtschaftung des Burgerwaldes
- das Erbringen von Leistungen zum öffentlichen Wohl
Oberstes Organ ist die Burgerversammlung. Geführt wird die Burgergemeinde durch den Burgerrat, bestehend aus Präsident, Vize-Präsident und drei weiteren Ratsmitgliedern.
Für die Verwaltung sind die Burgerschreiberin, die Burgerkassierin und der Burgerrodelführer tätig.
Die Burgergemeinde Diessbach führt 18 Familiennamen.
Leitbild
Die Burgergemeinde als eine der grössten Landbesitzerin in Diessbach betreibt eine nachhaltige Land- und Bodenpolitik. Sie strebt den Erhalt ihres Grundbesitzes an. Sie räumt der naturnahen Bewirtschaftung und Pflege des Waldes einen hohen Stellenwert ein.
Die Wälder der Burgergemeinde sollen der Bevölkerung als Erholungsgebiete dienen, Schutzfunktionen ausüben und nachhaltig, nach den Vorgaben der Zertifizierung genutzt und der Burgergemeinde wirtschaftlichen Ertrag abwerfen.
Die Waldfläche entlang dem Eichibach bietet zunehmend Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, ebenso die Biotope in der Bollern und am Lättgrubenweg.
Zur Erfüllung der Aufgaben im Wald betreibt die Burgergemeinde einen Forstbetrieb zusammen mit der Forst Lyss und bietet damit Arbeits- und Ausbildungsplätze an. Die Nutzung der einheimischen Rohstoffe in Form von Nutz- und Energieholz wird gefördert.
Die Burgergemeinde nutzt und verwaltet ihr Vermögen mit Sorgfalt und erbringt auch marktwirtschaftliche Leistungen, um ihre Aufgaben kostendeckend zu erfüllen.
Sie pflegt den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Gemeinwesen und Behörden aber auch mit Verbänden und weiteren Partnern.
Sie setzt sich für die Erhaltung und Stärkung der Burgergemeinden im Kanton Bern ein.
Organisation und Personen
Burgerrat
Daniel Moser
Burgerrat
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Ressort
- Versicherungen
- Verwaltung
- Baurechtsverträge
- Fussballplatz, altes Schützenhaus, Hornusserplatz
- Homepage
Verwaltung / Rodelführung
Organigramm
Geschichte
Die Entstehung der Burgergemeinde
Mit dem sich neigenden Mittelalter, insbesondere nach der Reformation von 1528, fand eine Umgestaltung in unserem Gemeinwesen statt. Bis zu dieser Zeit hatte man auf den zerstreuten Dörfern und Höfen unseres Landes noch gar keine eigentliche Gemeindeorganisation im heutigen Sinne, ebensowenig ein persönliches Heimat- oder Burgerrecht. Das änderte vor allem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. In den Dörfern des bernischen Gebietes gab es nun drei Klassen von Dorfbewohnern:
- Dorfgenossen, die im Besitze von nutzungsberechtigten Gütern und Häusern waren;
- Tauner und Handwerker, die keine oder nur beschränkte Nutzungen hatten;
- Hintersässen (Zugewanderte) die ein jährliches Hintersassengeld entrichten mussten.
Es gab viele arme Leute in unseren Gegenden. Mit obrigkeitlichen Mandaten …