Burgergemeinde-Versammlung vom 27. Mai 2024 – Beschlüsse
20. Juni 2024
Traktandum 2 – Burgerrechnung 2023
- Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.
Protokoll der Versammlung – Auflagefrist
Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 1. Januar 2024 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.
Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.
Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auf die Rügepflicht wurde an der Versammlung aufmerksam gemacht.
