Burgergemeinde-Versammlung vom 22. Mai 2023 – Beschlüsse
31. Mai 2023
Traktandum 2 – Burgerrechnung 2022, Genehmigung
Die Burgerrechnung 2022 wurde zum ersten Mal nach HRM2 erstellt und abgeschlossen.
Die Burgerversammlung entspricht dem Antrag des Burgerrates einstimmig und beschliesst die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17’258.17 im Gesamthaushalt, die Nettoinvestitionen von Fr. 30’331.00, sowie den Nachkredit in der Kompetenz der Burgerversammlung von Fr. 32’870.88.
Traktandum 3 – Einburgerungsreglement, Genehmigung
Das vorliegende Einburgerungsreglement wurde einstimmig genehmigt. Neu ist im Einburgerungsreglement die erleichtere Einburgerung vorgesehen. Die Inkraftsetzung wird im Anzeiger Büren und Umgebung publiziert.
Traktandum 4 – Besoldungsreglement, Anpassung der Sitzungsgelder, Genehmigung
Die Burgerversammlung nimmt die Anpassung der Sitzungsgelder gemäss Antrag des Burgerrates einstimmig vor. Die Sitzungsgelder werden per 1. Januar 2023 wie folgt angepasst:
-Burgerrat Fr. 50.- pro Sitzung
-Burgerschreiberin uund Kassierin Fr. 30.- für Sitzungen bis zu einer Stunde, Fr. 60.- für Sitzungen ab einer Stunde
-Rechnungsrevisor/innen Fr. 50.- pro Sitzung
Protokoll der Versammlung – Auflagefrist
Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 11. April 2016 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.
Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.
Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auf die Rügepflicht wurde an der Versammlung aufmerksam gemacht.
