Geschichte

Die Entstehung der Burgergemeinde

Mit dem sich neigenden Mittelalter, insbesondere nach der Reformation von 1528, fand eine Umgestaltung in unserem Gemeinwesen statt. Bis zu dieser Zeit hatte man auf den zerstreuten Dörfern und Höfen unseres Landes noch gar keine eigentliche Gemeindeorganisation im heutigen Sinne, ebensowenig ein persönliches Heimat- oder Burgerrecht. Das änderte vor allem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

In den Dörfern des bernischen Gebietes gab es nun drei Klassen von Dorfbewohnern:

  1. Dorfgenossen, die im Besitze von nutzungsberechtigten Gütern und Häusern waren;
  2. Tauner und Handwerker, die keine oder nur beschränkte Nutzungen hatten;
  3. Hintersässen (Zugewanderte) die ein jährliches Hintersassengeld entrichten mussten

Es gab viele arme Leute in unseren Gegenden. Mit obrigkeitlichen Mandaten und mit den sogenannten „Bettelordnungen“ versuchte die Regierung, das Armenwesen in den Griff zu bekommen. Mit den Verordnungen vom 29. März 1676 und 14. Oktober 1679 erhielt jede in der Gemeinde wohnhafte Person das Heimatrecht. Zog sie weg, wurde ihr ein Zeugnis (Heimatschein) ausgestellt und im Notfall Unterstützung zugesichert. Die erwähnten Verordnungen sind daher als Aktenstücke zu betrachten, durch welche für die bernischen Landgemeinden die Heimat- und Bürgerrechte eingeführt wurden.

Der Ausscheidungsvertrag von 1859

Wie in anderen bernischen Gemeinden, wurde im Jahre 1859 auch in Diessbach bei Büren der sogenannte Ausscheidungsvertrag abgeschlosseen. In diesem Dokument vom 17. November 1859 wurde grundlegende Klarheit geschaffen über die Besitzesverhältnisse zwischen der Einwohner-, Burger- und Kirchgemeinde Diessbach.