Pflanztag 2024

Der Pflanztag hat am 23. März 2024 stattgefunden. Vorausgesagt waren schlechtes Wetter ab dem Nachmittag sowie stürmische Winde. Nach kurzem Regen am Morgen früh hat sich die Sonne sich dann tatsächlich schon ab dem frühen Vormittag gezeigt. Einzig ein böiger, kühler Wind hat das schöne Wetter etwas getrübt. Trotzdem: eine rund 60 Mann/Frau starke Truppe hat fleissig und gutgelaunt zahlreiche junge Eichen gepflanzt und gesichert, Wege geräumt sowie Kehricht aus dem Wald entsorgt. Nach fleissiger Arbeit konnten die Helferinnen und Helfer das Menü mit „Güggeli“ und Dessert der Landfrauen geniessen.

Die sichtbaren Arbeiten zeugen vom Fleiss. Bei gutem Gelingen kann schon bald beim Waldeingang ein tolles Eichenwälchden bewundert werden.

Der Burgerrat bedankt sich für die Unterstützung bei der Entwicklung und Pflege des Waldes.

Der Anlass findet nächstes Jahr am Samstag, 22. März statt. (Verschiebedatum: Samstag, 5. April 2025)

Organisationsreglement Burgergemeinde Diessbach

Das an der Burgerversammlung am 13. November 2023 beschlossene Organisationsreglement wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt.

Das Reglement tritt per 01. Januar 2024 in Kraft.

Der Burgerrat freut sich auf dein/Ihr Erscheinen.

Ressortverteilung

  • Präsidialamt                                           Ernst Häni
  • Finanzen
  • Wald
  • Bodenverbesserungsgenossenschaft
  • Vizepräsident                                        Thomas Zingg
  • Burgerland
  • Pachtwesen
  • Bodenverbesserungsgenossenschaft
  • Waldwege/Wegunterhalt                      Thomas Schneider
  • Bollerngrube
  • Heissackergrube
  • Neophyten
  • Versicherungen                                      Daniel Moser
  • Verwaltung
  • Baurechtsverträge
  • Fussballplatz, altes Schützenhaus,
    Hornusserplatz
  • Homepage
  • Liegenschaften                                      Johannes Schneider
  • Waldhaus
  • Feuerstellen
  • Burgernutzen (Holznutzen: Brennholz-
    angelegenheit, Weihnachtsbäume, etc.)

Protokoll der Burgergemeindeversammlung – öffentliche Auflage

Das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 13. November 2023 liegt ab dem 20. November 2023 während 30 Tagen öffentlich auf und kann bei der Burgerverwaltung oder beim Burgergemeindepräsidenten Ernst Häni eingesehen werden. Siehe Kontakt oder Organisation und Personen.

Auf Wunsch kann das Protokoll auch per Mail zugestellt werden. Bitte über folgende Mailadresse bestellen info@burgergemeinde-diessbach.ch

Burgergemeinde-Versammlung vom 13. November 2023 – Beschlüsse

Traktandum 2 – Aufnahme in den Burgergenuss

Den Burgergenuss erhalten haben:

-Florian Schlup
-Tamara Weber-Schneider
-Neo Mattia Schneider
-André Schaller

Traktandum 3 – Anpassung Organisationsreglement – Genehmigung

Der Revision des Organisationsreglements per 1. Januar 2024 wurde mit grossem Mehr entsprochen. Der Änderungsgrund war die Anpassung der Anstellungsform des Verwaltungspersonals von einer Beamtung in eine öffentlich-rechtliche Anstellungsform.

Traktandum 4 – Bürgerwindparkprojekt Oberwald Bannholz – Genehmigung Einverständniserklärung

Die Burgerversammlung hat der Einverständniserklärung mit 29-Jastimmen zu 12-Neinstimmen zugestimmt.

Traktandum 5 – Budget 2024 – Genehmigung

Die Burgerversammlung genehmigt das vorliegende Budget 2024 bestehend aus:

-Aufwandüberschuss SF Burgerwald Fr. 3‘916.00
-Aufwandüberschuss Allgemeiner Haushalt Fr. 5’364.00
-Aufwandüberschuss Gesamthaushalt Fr. 9’280.00

Traktandum 6 – Wahlen

a) Neuwahl eines Burgerratsmitgliedes infolge Demission

Thomas Schneider wird per 1. Januar 2024 für vier Jahre als Burgerrat von Diessbach gewählt.

b) Wiederwahl des Burgerrats- und Burgergemeindepräsidenten in einer Person

Ernst Häni wird für eine weitere Amtsperiode von vier Jahren als Burgerrats- und Burgergemeindepräsident wiedergewählt.

c) Wiederwahl eines Burgerratsmitgliedes

Thomas Zingg wird für eine weitere Amtsperiode von vier Jahren als Burgerratsmitglied wiedergewählt.

d) Wiederwahl Rechnungsrevisorinnen

Nancy Meier-Rufer und Nicole Walther-Zurbuchen werden eine weitere Amtsperiode von vier Jahren als Rechnungsrevisorinnen wiedergewählt.

Protokoll der Versammlung – Auflagefrist

Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 11. April 2016 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.

Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.

Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auf die Rügepflicht wurde an der Versammlung aufmerksam gemacht.

Simulation Blick Süd-Südwest, Windpark Oberwald Bannholz

Ordentliche Burgergemeindeversammlung vom 13. November 2023

Am Montag, 13. November 2023, 20.00 Uhr, findet im ehemaligen Wehrdienstmagazin die ordentliche Burgergemeindeversammlung statt.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger von Diessbach b.B. sind herzlich willkommen.

Waldfrisches Brennholz

Ab sofort kann bei der Burgergemeinde Diessbach waldfrisches Brennholz bestellt werden.

Kürzlich wurden die entsprechenden Flugblätter in alle Haushalte der Gemeinde Diessbach b. Büren versandt.

Weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular sind unter der Rubrik „Brennholz“ zu finden.

Informationsveranstaltung Windenergie

Die Burgerinnen und Burger von Diessbach b.B. können sich an der Informationsveranstaltung vom Montag, 23. Oktober 2023, 20.00 Uhr, im ehemaligen Wehrdienstmagazin von Diessbach über das Projekt „Bürgerwindpark“ informieren lassen.

Wie der Einladung entnommen werden kann, hat die Firma Windenergie Schweiz AG ein Projekt ausgearbeitet, zum Bau von bis zu zehn Windenergieanlagen im Gebiet Oberwald Bannholz.

Auf dem Boden der Burgergemeinde Diessbach sind bis zu vier Schwachwindanlagen geplant.

Das Projekt steht noch ganz am Anfang. Damit die Windenergie Schweiz AG weitere Abklärungen tätigen kann, muss die Burgergemeindeversammlung im November 2023 über die Einverständniserklärung abstimmen.

Holzereiarbeiten im Gebiet Stockern

Der Forst Lyss hat kürzlich im Gebiet Stockern Holzereiarbeiten durchgeführt. Die detaillierten Informationen finden Sie auf dem Informationsschreiben „Sicherheitsholzerei und Aufwertung des Waldrandes“ verfasst durch den Forst Lyss.

Von diesen Holzereiarbeiten war der Trittpfad vom Moosacker in den Stockernweg betroffen. Die Gruppe für Dorf- und Heimatkunde Diessbach b.B. hat nun in aufwändiger Handarbeit den Trittpfad wieder in Stand gestellt. Peter Schneider hat dazu den Bericht mit dem Titel „Der Verbindungsweg vom Moosacker in den Stockernweg im Diessbacher-Oberwald musste zwingend erneuert werden“ verfasst. Ein Danke an die Gruppe für Dorf- und Heimatkunde Diessbach b.B. für Ihren Einsatz!

Burgergemeinde-Versammlung vom 22. Mai 2023 – Beschlüsse

Traktandum 2 – Burgerrechnung 2022, Genehmigung

Die Burgerrechnung 2022 wurde zum ersten Mal nach HRM2 erstellt und abgeschlossen.

Die Burgerversammlung entspricht dem Antrag des Burgerrates einstimmig und beschliesst die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17’258.17 im Gesamthaushalt, die Nettoinvestitionen von Fr. 30’331.00, sowie den Nachkredit in der Kompetenz der Burgerversammlung von Fr. 32’870.88.

Traktandum 3 – Einburgerungsreglement, Genehmigung

Das vorliegende Einburgerungsreglement wurde einstimmig genehmigt. Neu ist im Einburgerungsreglement die erleichtere Einburgerung vorgesehen. Die Inkraftsetzung wird im Anzeiger Büren und Umgebung publiziert.

Traktandum 4 – Besoldungsreglement, Anpassung der Sitzungsgelder, Genehmigung

Die Burgerversammlung nimmt die Anpassung der Sitzungsgelder gemäss Antrag des Burgerrates einstimmig vor. Die Sitzungsgelder werden per 1. Januar 2023 wie folgt angepasst:
-Burgerrat Fr. 50.- pro Sitzung
-Burgerschreiberin uund Kassierin Fr. 30.- für Sitzungen bis zu einer Stunde, Fr. 60.- für Sitzungen ab einer Stunde
-Rechnungsrevisor/innen Fr. 50.- pro Sitzung

Protokoll der Versammlung – Auflagefrist

Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 11. April 2016 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.

Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.

Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auf die Rügepflicht wurde an der Versammlung aufmerksam gemacht.