Burgerversammlung vom 17. November 2025

Änderung Durchführungsort!

Die Burgerversammlung vom 17. November 2025 findet NEU in der Pfrundscheuer Diessbach (Dorfstrasse 31) statt.
Versammlungsbeginn unverändert 20.00 Uhr.

Traktanden

1. Protokoll der Versammlung vom 11. Mai 2025 (Information)
2. Aufnahme in den Burgergenuss
3. Einburgerungsreglement, Änderung
4. Wahlen; Neuwahl eines Burgerratsmitgliedes infolge Demission
3. Budget 2026 – Genehmigung
4. Verschiedenes und Mitteilungen

Burgergemeinde-Versammlung vom 22. Mai 2023 – Beschlüsse

Traktandum 2 – Burgerrechnung 2022, Genehmigung

Die Burgerrechnung 2022 wurde zum ersten Mal nach HRM2 erstellt und abgeschlossen.

Die Burgerversammlung entspricht dem Antrag des Burgerrates einstimmig und beschliesst die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 17’258.17 im Gesamthaushalt, die Nettoinvestitionen von Fr. 30’331.00, sowie den Nachkredit in der Kompetenz der Burgerversammlung von Fr. 32’870.88.

Traktandum 3 – Einburgerungsreglement, Genehmigung

Das vorliegende Einburgerungsreglement wurde einstimmig genehmigt. Neu ist im Einburgerungsreglement die erleichtere Einburgerung vorgesehen. Die Inkraftsetzung wird im Anzeiger Büren und Umgebung publiziert.

Traktandum 4 – Besoldungsreglement, Anpassung der Sitzungsgelder, Genehmigung

Die Burgerversammlung nimmt die Anpassung der Sitzungsgelder gemäss Antrag des Burgerrates einstimmig vor. Die Sitzungsgelder werden per 1. Januar 2023 wie folgt angepasst:
-Burgerrat Fr. 50.- pro Sitzung
-Burgerschreiberin uund Kassierin Fr. 30.- für Sitzungen bis zu einer Stunde, Fr. 60.- für Sitzungen ab einer Stunde
-Rechnungsrevisor/innen Fr. 50.- pro Sitzung

Protokoll der Versammlung – Auflagefrist

Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 11. April 2016 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.

Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.

Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auf die Rügepflicht wurde an der Versammlung aufmerksam gemacht.

Burgergemeinde-Versammlung vom 14. November 2022 – Beschlüsse

Traktandum 2 – Aufnahme in den Burgergenuss

Den beiden Gesuchstellerinnen Daniela Kocher-Schneider und Deborah Schneider wurde der Bugergenuss, wie vom Burgerrat beantragt, gewährt.

Traktandum 3 – Forstwesen, Dienstleistungsvertrag mit dem Forst Lyss – Genehmigung

Die Stimmberechtigten entsprechen mit 32 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen dem Antrag des Burgerrates, welcher nach eingehender Prüfung, die Zusammenarbeit mit dem Forst Lyss mittels Dienstleistungsvertrag empfiehlt.

Traktandum 4 – Wahlen – Neuwahl einer Rechnungsrevisorin infolge Demission

Der Burgerrat schlägt Nancy Meier-Rufer zur Wahl als Rechnungsrevisorin vor. Die Versammlung wählt Nancy Meier-Rufer einstimmig. Der Burgerrat freut sich, dass er mit ihr eine sehr qualifizierte Burgerin für dieses Amt gewinnen konnte.

Verabschiedungen

Nadine Harnischberg Stähli, Rechnungsrevisorin, hat ihr Amt auf Ende Dezember 2022 demissioniert. Für ihren Einsatz zu Gunsten der Burgergemeinde, während 11 Jahren, bedanken sich der Bugerrat sowie die Stimmberechtigten ganz herzlich.

Meinrad Lüthi, Leiter Forstbetrieb Büren a.A., geht in Kürze in Pension. Er hat während 21 Jahren die Waldungen der Burgergemeinde Diessbach im Auftrag des Burgerrates bewirtschaftet. Ihm und dem Team des Forstbetriebes Büren gebührt ein grosses Danke für die geleisteten Arbeiten zu Gunsten des Diessbacher Waldes und zu Gunsten der Burgergemeinde Diessbach. Meinrad Lüthi wird an der Versammlung gebührend verabschiedet.

Protokoll der Versammlung – Auflagefrist

Gemäss Organisationsreglement (OgR) der Burgergemeinde Diessbach vom 11. April 2016 wird das Protokoll vom Burgerrat genehmigt.

Das Protokoll liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.

Das Protokoll kann bei der Verwaltung oder beim Burgerpräsidenten zur Einsichtnahme verlangt werden. Das Protokoll ist öffentlich. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Bild von Meinrad Lüthi